Strom

Wenn der Staat einen Teil der Rechnung trägt.

Ob und wie viel, sagt das laufende Gesetz.

Der Energiekostenausgleich war eine befristete Entlastung auf der Rechnung. Ob er für Ihren Zeitraum noch gilt, steht im aktuellen Bescheid und auf der offiziellen Informationsseite, nicht in einem eingefrorenen Absatz. Wir weisen auf der Rechnung aus, was das Gesetz in dem Monat vorschreibt.